Leben mit Kindern bildet.
Designelement Abrisskante
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Miteinander leben und gestalten

Inklusion und Integration miteinander und in gegenseitiger Anerkennung jedes Einzelnen

Wenn Integration so natürlich ist, dass sie nicht auffällt, ist sie gelungen.

WIR schreiben jedoch nicht „Integration“ an unsere Einrichtungen, denn WIR leben und gestalten unser Leben und unseren Alltag miteinander und in gegenseitiger Anerkennung jedes Einzelnen mit seinen individuellen Fähigkeiten und Besonderheiten. Für die Verwirklichung dieser Ziele sind WIR bereit, unkonventionelle Wege zu gehen. Bei Bedarf vermitteln und nutzen WIR weiterführende therapeutische Angebote.

Mehrere Hände halten einander ©istock/Milena Khosroshvili

Dieser Leitsatz gilt in allen unseren Einrichtungen.
Nach gesetzlichen Maßstäben arbeiten WIR integrativ in allen Bereichen:

  • Krippe
  • Kindertagesstätte
  • Hort
  • Kindercafé
  • offene Arbeit im Wohngebiet
  • Tagespflege
  • Tagesgruppe
  • Elternarbeit
  • Familienbildung

nach den gesetzlichen Grundlagen §§ 16, 22, 23, 24, 25, 28, 30, 31, 32, 35 und 35a KJHG.

lnklusion im Kinderförderverein WIR e.V.

Der WIR e.V. stellt sich zusätzlich die Aufgabe, soziale Betreuung, Förderung und Bildung von Menschen mit Beeinträchtigung, Langzeitarbeitslosen und auf dem Arbeitsmarkt schwer vermittelbarer Menschen mit dem ständigen Bemühen um soziale Integration auf vielfältige Weise zu erreichen. Die STD gGmbH (Sozialen Technischen Dienste) gehören als eigenständige Integrationsfirma ebenfalls zu uns. In unserer Integrationsfirma arbeiten behinderte und nichtbehinderte Menschen miteinander. Sie erledigt die technischen Dienstleistungen in den Einrichtungen sowie externe Aufträge.

Miteinander Leben und Gestalten (Integration und Inklusion)
Wir sind der Ansicht, dass jeder Mensch als Teil der Gesellschaft die Aufgabe hat, das Miteinander mit anderen Menschen unabhängig von deren Wesensäußerungen und Fähigkeiten zu leben und zu gestalten. Verschiedenheit (Diversität} begreifen wir als Chance für alle – als Bildungsmöglichkeit für kognitives, emotionales und soziales Lernen. Der Begriff Schwerbehinderte meint in der Vereinbarung gleichzeitig auch Gleichgestellte.

  • Menschen mit Behinderung werden an ihren Fähigkeiten gemessen, nicht an ihren Defiziten.
  • Der Arbeitgeber ist offen für Fragen der beruflichen Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Er nutzt die Zusammenarbeit mit den Vereinbarungspartnern und das Dienstleistungsangebot des Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit. Der Arbeitgeber strebt an, die Beschäftigungsquote von 5% schwerbehinderter Menschen zu erreichen und beizubehalten. In Stellenanzeigen wird auf die Einstellung von schwerbehinderten Menschen hingewiesen. Formell geeignete schwerbehinderte Bewerberinnen werden zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.
  • Die dauerhafte berufliche Inklusion und Prävention schwerbehinderter Menschen sind nur durch eine Zusammenarbeit aller Beteiligten möglich. Bei konkretem Unterstützungsbedarf wird ein flexibles Integrationsteam aus lnklusionsbeauftragter/m, Einrichtungsleitenden und Mitarbeiter mit GdB gebildet.
  • Sollte sich die Behinderung am Arbeitsplatz auswirken, wird dies innerhalb des Integrationsteams offen besprochen und eine Lösung erarbeitet.
  • Die Zusammenarbeit im Integrationsteam wird kooperativ, einvernehmlich und transparent gestaltet.
  • Eine lnklusionsvereinbarung ist keine einmalige Angelegenheit, sondern muss kontinuierlich überprüft und angepasst werden.
  • Schwerbehinderten Beschäftigten wird der Besuch von Fortbildungsmaßnahmen ermöglicht.
  • Die Arbeitsplätze der Scherbe hinderten werden bei Bedarf einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsanalyse unterzogen.
  • Bei der Planung von Neubau- und Sanierungsmaßnahmen wird auf Barrierefreiheit für Schwerbehinderte geachtet und diese hergestellt. (Ausnahmen des Baurechts werden beachtet)
  • Individuelle Arbeitszeiten und zusätzliche Pausenregelungen können mit dem Vorgesetzten festgelegt werden.
  • Schwerbehinderte und denen gleichgestellte Personen erhalten zusätzliche 5 Urlaubstage pro Kalenderjahr.
    Bei Gesprächen im Rahmen des betrieblichen
  • Eingliederungsmanagements mit Schwerbehinderten wird der/die lnklusionsbeauftragte beteiligt.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen an Außenstehende wird geprüft, ob diese auch von Werkstätten für behinderte Menschen oder lnklusionsunternehmen (z. B. das Tochterunternehmen WIR e.V. – STD gGmbH) erbracht werden können.
  • Hilfe bei Beantragung auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen.

Die Inklusionsbeauftragte unterstützt und vertritt Ihren Vorgesetzten bei Angelegenheiten der (schwer­)behinderten Menschen im Unternehmen entsprechend der gültigen Inklusionsvereinbarung.

Bettina Holmig
Tel. 03381 / 79 38 0 14
bettina-holmig@wir-ev-brb.de